Kassa-Future-Arbitrage

[ 6 Okt 2009 ]

Als Kassa-Future-Arbitrage (engl. Cash and Carry) bezeichnet man den Kauf eines Vermögenswertes am heutigen Tag und den Verkauf eines Terminkontrakts auf den Vermögenswert. Das umgekehrte Geschäft, ein „Reverse Cash and Carry“, ist möglich, indem ein Vermögenswert verkauft und ein Future-Kontrakt gekauft wird.


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