Prolongationsgebühr
Als Prolongationsgebühr (engl. Carry-Over Charge) bezeichnet man eine mit der Lagerung von Waren (oder Devisenkontrakten) von einem Liefertag bis zu einem anderen verbundene Finanzgebühr.
[ 6 Okt 2009 ]
Als Prolongationsgebühr (engl. Carry-Over Charge) bezeichnet man eine mit der Lagerung von Waren (oder Devisenkontrakten) von einem Liefertag bis zu einem anderen verbundene Finanzgebühr.

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